Das Land Niedersachsen und die Ev.-luth. Landeskirche Hannovers haben die Corona-Verordnung und die zugehörigen Handlungsempfehlungen aktualisiert. Wir kommen damit in eine Zeit, in der teilweise deutlich gelockert wird.
Der Kirchenvorstand hat die folgenden Entscheidungen getroffen:
Die Zugangsbeschränkungen zum Gottesdienst werden aufgehoben („0G“).
Vorerst bleibt das durchgängige Tragen einer FFP2-Maske im Gottesdienst Pflicht.
Auf einen ausreichenden Abstand zu fremden Personen ist weiterhin zu achten. Die Markierungen von Sitzreihen und Sitzplätzen in der Kirche fällt weg.
Die Dokumentation der Teilnehmenden und die Sammlung von Kontaktdaten entfällt. Es wird aber ein freiwilliger Check-In mit der Corona-Warn-App über QR-Codes angeboten.
Für Veranstaltungen im Gemeindehaus gilt die 3G-Regel, die (allerdings erst) ab einer Zahl von mehr als 50 Personen kontrolliert werden muss.
Auch hier soll ein ausreichender Abstand aller Teilnehmenden eingehalten werden.
FFP2-Masken sind zu tragen bis zum Platz. Danach können sie abgenommen werden.
Auch im Gemeindehaus entfällt die Dokumentation der Teilnehmenden. Ein freiwilliger Check-In per Corona-Warn-App wird angeboten.
Alle genannten Änderungen gelten ab Freitag, den 4. März 2022.
Der Kirchenvorstand hat die folgenden Entscheidungen getroffen:
Die Zugangsbeschränkungen zum Gottesdienst werden aufgehoben („0G“).
Vorerst bleibt das durchgängige Tragen einer FFP2-Maske im Gottesdienst Pflicht.
Auf einen ausreichenden Abstand zu fremden Personen ist weiterhin zu achten. Die Markierungen von Sitzreihen und Sitzplätzen in der Kirche fällt weg.
Die Dokumentation der Teilnehmenden und die Sammlung von Kontaktdaten entfällt. Es wird aber ein freiwilliger Check-In mit der Corona-Warn-App über QR-Codes angeboten.
Für Veranstaltungen im Gemeindehaus gilt die 3G-Regel, die (allerdings erst) ab einer Zahl von mehr als 50 Personen kontrolliert werden muss.
Auch hier soll ein ausreichender Abstand aller Teilnehmenden eingehalten werden.
FFP2-Masken sind zu tragen bis zum Platz. Danach können sie abgenommen werden.
Auch im Gemeindehaus entfällt die Dokumentation der Teilnehmenden. Ein freiwilliger Check-In per Corona-Warn-App wird angeboten.
Alle genannten Änderungen gelten ab Freitag, den 4. März 2022.